Das gesamte Anwesen unserer Brauerei samt Gasthaus blickt auf eine lange Geschichte zurück. Als 1464 das Kloster Steingaden Ortsherr von Holzhausen wurde, fand die „Taverre“ besondere Erwähnung. Sie war vermutlich schon zu dieser Zeit mit der vom Landesherren verliehenen „Realen Tafernwirth- und Bäckersgerechtigkeit“ ausgestattet. Dieses „Tafernrecht“ – nach heutigen Maßstäben vergleichbar mit einer Gaststättenkonzession – war nach damaligem Recht außer mit umfangreichen Privilegien auch mit Pflichten verbunden. Die Rechte beinhalteten Brau- und Brennrechte. Aus dem Backofen des Wirts konnte Brot verkauft werden, außerdem durften alkoholische Getränke aller Art ausgeschenkt und alle Bewirtungen ausgerichtet werden.
Zu den Pflichten gehörte die Aufnahme von wandernden Gesellen sowie die Versorgung und Unterstellung von Reit- und Zugtieren. In der Taverne durften auch Gerichts- und Nachlassverhandlungen stattfinden.
Der Hl. Gambrinus gilt als Schutzheiliger der Brauer und Mälzer, der Hl. Georg als Schutzheiliger der Reiter und Fuhrleute. Tafernwirth Dominicus Geyer übernahm 1771 die Taverne an der vielbefahrenen Reichs- und Salzstraße. Seit dieser Zeit befindet sich das Anwesen in Familienbesitz. Mit dem Anbringen des Emblems vom Hl. Georg mit Drache an seiner Wirtschaft empfahl Dominicus Geyer die bei ihm Station machenden oder vorbeifahrenden Reiter und Fahrensleute für ihren weiteren Weg dem Schutz dieses Heiligen. Dieses Emblem ist auch heute noch am Gebäude zu sehen und wieder Bestandteil unseres Logos.
Auszug, anlehnend an die Ortschronik Holzhausen mit freundlicher Genehmigung von Xaver Schorer